Mitarbeiter

Sie zahlen Ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (VL) und zeigen so dass Ihnen die Zukunft Ihrer Angestellten nicht egal ist. Alternativ könnten Sie auch sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) ermöglichen, das ist z.B. in der Metall- und Elektroindustrie schon lange tarifvertraglich vereinbart. Sie können hierdurch nicht nur Ihrem Angestellten eine höhere staatliche Förderung zukommen lassen sondern selber als Arbeitgeber auch Sozialabgaben sparen.

Sie bieten Ihren Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge den Durchführungsweg der Pensionskasse an. Das sollten Sie zukünftig überdenken, denn das Bundessozialgericht hat entschieden dass Leistungen die von einer Pensionskasse gewährt werden immer der KVdR unterliegen, unabhängig davon ob die Beiträge zur Pensionskasse durch den Arbeitgeber oder privat durch den Arbeitnehmer erbracht wurden. Damit ist die Pensionskasse, bei privater Fortführung des Vertrages, gegenüber der Direktversicherung (hier gilt eine solche Regelung nicht) deutlich im Nachteil.

Belohnen Sie Ihre besten und treuesten Mitarbeiter durch Extra-Leistungen in Form von Prämien oder Sonderzuwendungen. Binden Sie Ihre Mitarbeiter gleichzeitig noch besser an Ihr Unternehmen.
Eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente , deren Leistung z.B. erst nach ein Paar Jahren Betriebszugehörigkeit dem Mitarbeiter zusteht, ist hier eine der elegantesten Möglichkeiten.